Übersicht der Führerscheinklassen
Informationen:
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahre
- Klasse B 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahre; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleitperson ab 30 Jahre
- Klasse B197: ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78), die ab dem 01.04.2021 in Kraft tritt. Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der
Fahrerlaubnisklasse B. Schaltgetriebe.
Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahre
- Klasse AM15: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 15 Jahre
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahre
- Klasse A1: Leichtkrafträder; bis max. 125 ccm; ab 16 Jahre
- Klasse A2: Krafträder, mit Leistung max. 35 kw, ab 18 Jahre
- Klasse A2: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische Prüfung erforderlich!
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen, ab 24 Jahre
- Klasse A: Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische Prüfung erforderlich, ab 20 Jahre!
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